AGB

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
Für nachfolgende Rechtsgeschäfte gelten diese Bedingungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

§ 1 Auftragsannahme

Die Angebote sind freibleibend. Die Annahme einer Bestellung des Kunden bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn unter Bezugnahme auf die Bestellung des Kunden eine Bestätigung durch den Lieferer erfolgt, wobei die Übermittlung per Fax ausreichend ist.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

§ 2 Preise

Soweit keine ausdrücklichen schriftlichen Preisvereinbarungen
erfolgen, gelten die Preise der Preislisten am Tag der Lieferung. Für die Preisberechnung wird das auf der Verladestelle festgestellte Maß zugrunde gelegt. Bei der Lieferung von flüssigem Brennstoff und Diesel mittels Tankwagen erfolgt die Mengenermittlung auf der Grundlage der Messvorrichtung am Tankwagen.
Bei Unterschreitung der Bestellmenge wird ein Frachtzuschlag den vereinbarten Preis erhöhen.

§ 3 Lieferfristen

Angegebene Lieferzeiten bedeuten nur die Ankündigung der voraussichtlichen Lieferung. Verzug tritt erst nach Ablauf einer durch Einschreibebrief gesetzten Nachfrist von mindestens 3 Wochen ein.
Vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände (Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Sperrung oder Behinderung der normalen Verkehrswege, Sperrung oder Beschränkung der Ölzufuhr durch die Produktionsländer) können bei Terminüberschreitung dem Lieferer nicht angelastet oder Ansprüche daraus abgeleitet werden.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, für welchen die nicht vom Lieferer zu vertretenden Umstände vorliegen. Dauern diese Hinderungsgründe länger als 3 Monate, können die Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer bleibt Eigentümer sämtlicher von ihm gelieferten Waren, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers zu verkaufen, verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Falle der Pfändung der gelieferten Ware ist er verpflichtet, den Vollzugsbeamten auf das Eigentumsrecht des Lieferers aufmerksam zu machen und hat den Lieferer mit eingeschriebenem Brief davon in Kenntnis zu setzen.
Wird die Ware des Lieferers mit anderen Waren vermischt, so entsteht Miteigentum des Lieferers am Gesamtbestand und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Ware.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden dem Lieferer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so kann der Lieferer die Herausgabe der Vorbehaltsware an sich oder falls diese im Miteigentum mehrerer steht, Herausgabe an alle Miteigentümer fordern. Die Ausübung dieses Rechts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Für den Fall, dass der Lieferer wegen Zahlungsverzug die Herausgabe an sich oder an alle Miteigentümer fordert, hat der Kunde die Wegnahme durch den Lieferer auch ohne vorausgegangene gerichtliche Entscheidung zu dulden. Macht der Lieferer von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so kann der Kunde in keinem Fall einwenden, dass die Ware zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dienen müsse.
Wird ein Auftrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, Konkurs oder Vergleichsverfahren gestellt, so hat der Kunde den
Lieferer sofort zu verständigen.
Übersteigt der Wert der für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, so gibt der Lieferer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe frei.

§ 5 Zahlungen

Zahlungen werden mit Rechnungslegung ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Die Zahlungen sind einschließlich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer auf das Konto des Lieferers zu leisten.
Der Lieferer ist berechtigt, die Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung durch den Kunden zu verlangen.
Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein.
Sie können den Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen nach Lieferung der Ware widerrufen. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn die Ware in den leeren und gereinigten Tank gefüllt wurde und es damit nicht zur Vermischung mit Restmengen kommen konnte. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Werden Ratenzahlungen vereinbart, ist der gesamte Betrag sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist bzw. wenn das Vergleichs- oder Konkursverfahren/Gesamtvollstreckungsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet ist.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung Statt angenommen. Entstehende Diskontzinsen, Spesen usw. fallen dem Kunden zur Last.

§ 6 Gewährleistung

Der Lieferer leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die von ihm gelieferten Waren. soweit keine nur geringfügige Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt.

§ 7 Haftung

Der Lieferer haftet einschließlich bei Anlieferung für Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Dritte, die bei Anlieferung mitwirken und nicht beim Lieferer beschäftigt sind, ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen. Die Haftung wird, ausgenommen bei Vorsatz, auf den unmittelbaren Schaden, unter Ausschluss von Schäden durch Nutzungs- und Gewinnausfall der Höhe nach auf 100.000 € begrenzt.
Der Kunde ist für die Befahrbarkeit der Zufahrtswege zu und in seinem Grundstück verantwortlich. Schäden, die als Folge von Weisungen des Kunden an das Fahrpersonal entstehen, trägt der Kunde.

§ 8 Kündigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, hat er den Preis der vereinbarten Lieferung, abzüglich ersparter Aufwendungen, zu erstatten. Der Lieferer ist berechtigt, anstelle dieser Berechnung nach seiner Wahl 5% des Nettoauftragswertes als Vertragsstrafe zu verlangen.
Unbenommen bleibt dem Kunden das Recht zum Nachweis eines niedrigeren Schadens.
Ist die Liquidität des Kunden gefährdet oder befindet er sich in Zahlungsverzug, kann der Lieferer Sicherheiten für die Lieferung verlangen oder unter Anrechnung der von ihm gemachten Aufwendung vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferer in Verzug ist.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig, soweit der Kunde Kaufmann ist.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bedingungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen unwirksam.

§ 11 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail:datenschutz@boniversum.de.

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